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Gepäckzustand und-politik
Im Fahrpreis pro Passagier enthalten. Jeder Passagier darf ein Handgepäckstück und ein Stück “Gepäcküberprüfe” mitführen. Gepäck, das die vorgegebenen Kriterien überschreitet, kann durch die Buchung eines zusätzlichen
Sitzplatzes befördert werden.
Skier und Snowboards sind verboten. Kinderwagen und nicht klappbare Kinderwagen sind verboten, allerdings sind Klappwagen erlaubt.
Verbotene Gegenstände (Alle Routen):
- Surfbretter, Sailboards, Golfclubs, Windsurfer und ähnliche Gegenstände.
- Musikinstrumente (u.a. Celli, Gitarren, Keyboards und ähnliche Gegenstände).
- Rollstühle (Falten/nicht klappen), Batterie-Powered Scooter.
- Fahrräder (Falten/Nichtfalten).
- Waffen, Drogen (außer Medikamenten), Lösungsmittel, lebende oder tote Tiere (außer nach Artikel 2 erlaubt) Fisch, Insekten.
- Gefährliche Chemikalien oder Stoffe, wie sie im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze definiert sind.
Sollte sich ein Fluggast für Reisen mit verbotenen Gegenständen präsentieren, wird die Beförderung verweigert, es sei denn, der Fluggast verfügt ordnungsgemäß und sicher über die verbotenen Gegenstände.
Fluggäste, denen die Reisefreiheit verweigert wird, weil sie im Besitz verbotener Gegenstände sind und diese vor Reiseantritt nicht entsorgen können, werden nicht zurückgestellt.
Überschüssiges/zusätzliches Gepäck (nicht im Tarif enthalten
Zusätzliches Gepäck
Alle zusätzlichen Gepäckstücke, die über die zulässige Zulage hinausgehen, müssen durch den Kauf eines zusätzlichen Sitzplatzes bezahlt werden.
Wenn Sie mehr als die Zulage mitführen, können wir nicht garantieren, dass wir das Übergepäck unterbringen können.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Ausgang, zum Notausgang und zum Gang nicht eingeschränkt oder behindert werden darf. Oder das Gepäckgeld unterscheidet sich von dem der Fluggesellschaft aufgrund der körperlichen Einschränkungen des Busses.